Fortbildung ist ein wesentlicher Schlüssel zum beruflichen Weiterkommen. Das ist allgemein bekannt.
Aber woher wissen Young Professionals, welche Möglichkeiten sie haben?
Sie sind auf Empfehlungen erfahrener Kollegen und Vorgesetzter angewiesen …
Haben Sie vor, Anderen über die Vorteile der Fortbildung zur/zum Staatlich geprüften Hotelbetriebswirt/-in und die Kompetenz der staatlich anerkannten Hotelfachschule Garmisch-Partenkirchen zu berichten? Sie wollen vielleicht auch Ihre Kollegen, Mitarbeiter oder Freunde von den vielfältigen Freizeitmöglichkeiten in Garmisch-Partenkirchen erzählen?
Dafür wollen wir uns bei Ihnen mit einer besonderen Aufmerksamkeit bedanken.
Jeden Fortbildungsvertrag zum staatlich geprüften Hotelbetriebswirt an der Hotelfachschule Garmisch-Partenkirchen, der auf Grund Ihrer Empfehlung zustande kommt, honorieren wir mit einem
Gutschein über 200 € für das Sortiment von Amazon,
Aber das ist noch nicht alles!
Denn die Studierenden, die sich auf Grund Ihrer Empfehlung verbindlich für die zweijährige Hotelfachschule angemeldet haben, erhalten ebenfalls einen
Gutschein über 100 € für Amazon.
Als Studierende oder Ehemalige wissen Sie es ja am Besten:
An unserer Fachschule studieren Sie konzentriert in familiärer Atmosphäre. Unsere paxiserprobten Dozenten setzen sich mit großem Engagement für Ihren Erfolg ein. Absolventen der Hotelfachschule Garmisch-Partenkirchen befinden sich in Schlüsselpositionen in Hotellerie und Gastronomie – national wie international – sowie in zahlreichen anderen Branchen.
Zeigen Sie daher Wege auf – und stellen Sie dadurch sicher, dass es auch in Zukunft genügent Experten gibt, die neben der fachlichen auch die kaufmännische Praxis kennen und leben.
Hier finden Sie die erfoderlichen Dokumente zum Download:
Anmeldeformular auf Empfehlung
Die Zulassungsvoraussetzungen für ein Studium an der Hofa Garmisch sind:
Abgeschlossene Berufsschule und Berufsbildungsabschluss in einem gastgewerblichen Beruf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren und mindestens ein Jahr berufliche Erfahrung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Tätigkeit oder eine mindestens siebenjährige Berufspraxis in der Gastronomie/ Hotellerie.
- Koch/Köchin
- Restaurantfachmann/ -frau
- Hotelfachmann/ -frau
- Hotelkaufmann/ -frau
- Fachmann/ -frau für Systemgastronomie
- Fachkraft im Gastgewerbe
- Hauswirtschafter/in
Neu seit Juni 2014:
- Veranstaltungskauffrau/ -mann
- Kauffrau/ -mann für Tourismus und Freizeit
- Tourismuskauffrau/ -mann
- Servicekauffrau/ -mann für den Luftverkehr
- Luftverkehrskauffrau/ -mann
- Kauffrau/ -mann für Verkehrsservice
- Fachangestellte/ -r für Bäderbetriebe
- Assistent/ -in für Hotel- und Tourismusmanagement
Die Schulaufsichtsbehörde kann in Härtefällen Ausnahmen von den genannten Voraussetzungen genehmigen. Zuständig hierfür ist die Regierung von Oberbayern. Bei der Ausarbeitung entsprechender Anträge stehen wir den Schulbewerbern gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Anrechenbare entsprechende Tätigkeiten in der Bundeswehr sind:
- Diätkoch-Fw
- Feldkoch
- Heimleiter-Fw
- Kantinenführer
- Koch/ Hilfskoch
- Lufttransportbegleiter
- Verpflegungsbeauftragter Bord
- Verpflegungssoldat
Auch einschlägige Tätigkeiten, die im Rahmen des Zivildienstes ausgeübt wurden, können angerechnet werden.